⇑ / Kopflausbefall
Leistungsbeschreibung
Kopfläuse sind im Kopfhaar des Menschen lebende Parasiten, bei massiven Befall können auch andere behaarte Körperpartien (Bart, Augenbrauen, Achselhaare) befallen sein. Die optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination chemischer Mittel mit nassem Auskämmen unter Einsatz von Haarpflegespülung.
Nach § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz schließt Kopflausbefall eine Betreuung oder eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung, bei der Kontakt zu Betreuten besteht, zunächst aus. Nach erfolgter Behandlung ist eine Wiederzulassung möglich auf Grundlage eines ärztlichen Attestes oder nach Bestätigung des Sorgeberechtigten, dass eine korrekte Behandlung durchgeführt wurde.
Beratungen erfolgen durch die Mitarbeiter/innen des Referates Infektionsschutz und Umwelthygiene.
Infos zum Thema Kopflaus:
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/